Wahlen 2024
Demokratie leben – zur Wahl gehen
Wahlen sind die einfachste und wichtigste Form der politischen Beteiligung. Am Wahltag entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestags, der Landtage oder bestimmen die zukünftigen Stadträte. Ohne freie Wahlen ist Demokratie nicht denkbar.
Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, sollte seine Chance auf aktive Mitbestimmung nutzen und wählen gehen – denn jede Stimme könnte die entscheidende sein. Alle, die zum Urnengang verhindert sind oder lieber bequem von zuhause aus wählen möchten, sollten die Möglichkeit der Briefwahl nutzen.
Bekanntmachungen zur Wahl
Hinweise zur Briefwahl
Wer aus wichtigem Grund nicht im Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Eine Briefwahl muss beantragt werden. Briefwahlanträge müssen spätestens am Freitag vor der Wahl, bis 18 Uhr, beim zuständigen Wahlbüro eingegangen sein. In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann auch noch am Wahltag bis 13 Uhr bzw. 15 Uhr (je nach Wahlart) ein Briefwahlantrag gestellt werden.
Der Briefwahlantrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeder Wahlberechtigte rechtzeitig erhält. Die Unterlagen können schriftlich oder persönlich im Wahlbüro oder online angefordert werden.
Die Briefwahl kann entweder direkt im Wahlbüro oder zu Hause vorgenommen werden. Die Briefwahlunterlagen bestehen aus dem Wahlschein und dem Stimmzettel. Die Rücksendung der Wahlbriefe muss so erfolgen, dass sie spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der ausgebenden Stelle eingegangen sind.
Aktuelle Infos zur Wahlbenachrichtigung und Briefwahl
Zustellung Wahlbenachrichtigung
Das Mindestalter für eine Aufnahme im Wählerverzeichnis beträgt 18 Jahre, außerdem muss der Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten in Belgern-Schildau sein.
Im Anschluss an die Erstellung des Wählerverzeichnisses werden die Wahlbenachrichtigungen gedruckt. Diese müssen bis spätestens 11. August 2024 zugestellt sein. Das Austragen der Wahlbenachrichtigungen übernimmt die Deutsche Post.
Wer bis 11. August 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, melde sich bitte zeitnah telefonisch unter 034224 44020.
Briefwahl
Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Dafür gibt es drei Möglichkeiten:
Der klassische Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
Der Antrag dafür befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Diesen bitte vollständig ausfüllen und nicht vergessen zu unterschreiben. Ohne Unterschrift ist keine Bearbeitung des Antrages möglich!
Der Antrag kann per Post in einem frankierten Umschlag an die Stadtverwaltung Belgern-Schildau gesendet oder direkt vor Ort abgegeben werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann postalisch zugesandt.
Online-Antrag auf www.belgernschildau.de
Die Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen ist auch online möglich. Bitte alle notwendigen Angaben korrekt ausfüllen. Für die Online-Beantragung wird die Nummer des Wahlbezirkes und die Nummer im Wählerverzeichnis benötigt. Beide Angaben stehen auf der amtlichen Wahlbenachrichtigung. Nach Bearbeitung des Antrages erfolgt schnellstmöglich der Versand der Briefwahlunterlagen.
Hier nochmals der Link: https://inforegister.infokom-gt.de/IWS/startini.do?mb=14730045
Wählen im Briefwahlbüro
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, ab 05. August 2024 im Wahlbüro der Stadt Belgern-Schildau seine Stimme abzugeben. Bitte in diesem Fall beachten, dass der Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen gestellt werden muss. Wahlbenachrichtigung sowie Personalausweis oder Reisepass sind mitzubringen.
Das Wahlbüro der Stadt Belgern-Schildau befindet sich im Rathaus Belgern, Markt 3, im Obergeschoss. Es hat vom 05. August bis 29. August 2024 zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag | geschlossen |
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Dienstag | 9:00 bis 12:00 Uhr | 13:00 bis 15:00 Uhr |
Mittwoch | 9:00 bis 12:00 Uhr |
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Donnerstag | 9:00 bis 12:00 Uhr | 13:00 bis 18:00 Uhr |
Freitag | 9:00 bis 12:00 Uhr |
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Freitag, 29. August 2024 | 9:00 bis 12:00 Uhr | 13:00 bis 16:00 Uhr |
Wer für jemand anderen Briefwahlunterlagen abholen möchte, muss den Antrag des Anderen vollständig ausgefüllt und unterschrieben zur Abholung mitbringen. Eine bevollmächtigte Person darf nur für maximal 4 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen abholen. Die bevollmächtigte Person hat sich auszuweisen.