Ankündigung von Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten
Das Vermessungsbüro Schuster aus Torgau kündigt folgende Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten an:
Wir geben hiermit bekannt, dass für die katastertechnische Bearbeitung (unser Geschäftszeichen 23-1178) - Grenzfeststellung in der Gemarkung Staritz Flur 2, Flurstück 165 - durch unser Büro ab der 3. Kalenderwoche 2024 Vermessungsarbeiten durchgeführt werden.
Beteiligt sind folgende Flurstücke:
Staritz Flur 2 – 154/15, 165, 172, 173/2 und 177/3.
Rechtliche Grundlage zur Durchführung dieser Arbeiten sind das Gesetz über das Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz- SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. 2008 S. 138), das zuletzt durch Artikel 15 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) geändert worden ist, die Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs-und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO) vom 06. Juli 2011, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Januar 2023 (SächsGVBl. S. 37) geändert worden ist, sowie die Sächsische Verordnung über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (SächsÖbVIVO) vom 03.März 2009, zuletzt rechtsbereinigt mit Stand vom 05. Juli 2014.
Alle Eigentümer der angrenzenden Flurstücke werden gebeten dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Grundstücke für unsere Mitarbeiter zugänglich ist.
Die Arbeiten können auch ohne Ihre Anwesenheit durchgeführt werden.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen während unserer Geschäftszeiten gern zur Verfügung.
Torgau, 29.11.2023
C. Schuster
(Öffentl. best. Vermessungsingenieur)
Ankündigung von Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten
Wir geben hiermit bekannt, dass für die katastertechnische Bearbeitung (unser Geschäftszeichen 23-1197) – Grenzfeststellung in der Gemarkung Schildau Flur 10 Flurstücke 78/9 und 88/5 - durch unser Büro ab der 3. Kalenderwoche 2024 Vermessungsarbeiten durchgeführt werden.
Beteiligt sind folgende Flurstücke:
Schildau Flur 10 – 58/4, 60/2, 78/9, 88/5, 91/2, 222/60 und 226/62.
Rechtliche Grundlage zur Durchführung dieser Arbeiten sind das Gesetz über das Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz- SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. 2008 S. 138), das zuletzt durch Artikel 15 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) geändert worden ist, die Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs-und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO) vom 06. Juli 2011, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Januar 2023 (SächsGVBl. S. 37) geändert worden ist, sowie die Sächsische Verordnung über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (SächsÖbVIVO) vom 03.März 2009, zuletzt rechtsbereinigt mit Stand vom 05. Juli 2014.
Alle Eigentümer der angrenzenden Flurstücke werden gebeten dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Grundstücke für unsere Mitarbeiter zugänglich ist.
Die Arbeiten können auch ohne Ihre Anwesenheit durchgeführt werden.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen während unserer Geschäftszeiten gern zur Verfügung.
Torgau, 29.11.2023
C. Schuster
(Öffentl. best. Vermessungsingenieur)