Schöffenwahl 2023
Bewerbung zur Wahl zum Schöffen der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Im Freistaat Sachsen sind für die Amtszeit 2024 bis 2028 über 4.000 neue Schöffen zu wählen. Hierfür müssen doppelt so viele Kandidaten gefunden werden.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche mitwirken. Ihre Stimme hat bei der Beratung und Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht, wie die eines Berufsrichters. Durch die Schöffen nimmt das Volk an der Rechtssprechung teil. Sie sollen ihr Rechtsempfinden und ihre Berufs- und Lebenserfahrung zur Geltung bringen. Die Strafjustiz bleibt im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt und Urteile können breite Akzeptanz in der Bevölkerung finden.
Wer kann Schöffe werden?
Voraussetzungen für das Amt sind:
- deutsche Nationalität,
- die Vollendung des 25. Lebensjahres am 01.01.2024,
- die Person darf das 70. Lebensjahr am 01.01.2024 noch nicht vollendet haben,
- mindestens ein Jahr in der Gemeinde wohnhaft.
Ausgeschlossen vom Schöffenamt ist, wer
- infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat geführt wird, die den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge haben kann,
- wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt ist.
Hinweis:
Personen, die zum Zeitpunkt des Vorschlags möglicher Schöffen nicht in der Stadt oder Gemeinde wohnen oder die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Gleiches gilt für Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
Wie wird man Schöffe?
Haben Sie Interesse an dieser Tätigkeit, bewerben Sie sich bis zum 10.05.2023 bei der Stadtverwaltung Belgern-Schildau, Belgern, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau um die Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen.
In der Bewerbung sind anzugeben:
Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, seit wann in der Gemeinde wohnhaft,
Beruf, Staatsangehörigkeit, Anschrift und ob das Amt des Schöffen schon einmal ausgeübt wurde und wie lange.
Der Stadtrat entscheidet in seiner Sitzung am 07.06.2023 über die Aufnahme in diese Vorschlagsliste. Die Schöffen werden durch Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten aus den Vorschlagslisten der Gemeinden gewählt.
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Benndorf, Stadtverwaltung Belgern-Schildau, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern, Telefon 034224/44020 zur Verfügung.
Möchten Sie sich als Schöffe bewerben, gelangen Sie mit nachfolgendem Link zu dem Bewerbungsformular.