Tierbestandsmeldung 2023
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Die Sächsische Tierseuchenkasse gibt bekannt, dass Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der nachstehenden Bekanntmachung.