Ankündigung eines Grenztermins
Ankündigung eines Grenztermins
durch das Ingenieurbüro für Vermessungswesen Dipl.-Ing. Lothar Schuster aus Torgau
Die Grenzen unten aufgeführter Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächVermKatG) bestimmt werden.
Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrengesetzes. Die Eigentümer sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens.
Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss besteht im Rahmen des § 16 Abs. 3 des SächsKatG Gelegenheit der Äußerung zum Grenzverlauf.
Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung in der Gemarkung Belgern.
Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt bzw. sollen die Flurstücksgrenzen zu diesen Flurstücken aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden.
Der Grenztermin findet am Freitag, 14. Januar 2022, statt.
Treffpunkt: 09:00 Uhr - vor Ort, gegenüber der Kies-/Schutthalde in Puschwitz.
Beteiligt sind folgende Flurstücke:
27, 215, 219, 220, 221, 222/1, 222/2, 223, 224, 233 und 234
Gemarkung Belgern, Flur 14
Zum Grenztermin ist der Personalausweis mitzubringen. Möglich ist eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten. Dieser muss seinen Personalausweis und eine unterschriebene Vollmacht vorlegen. Vorsorglich wird darauf verwiesen, dass auch ohne Anwesenheit oder der Anwesenheit eines Bevollmächtigten die Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.
Für weitere Auskünfte steht das Ingenieurbüro für Vermessungswesen Dipl.-Ing. Lothar Schuster aus Torgau zur Verfügung.